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Recht und Gesetz: Hessische Sherriffs fahnden nach ''Neger'' PDF Drucken E-Mail

Kontrolle in einer deutschen Großstadt - Foto: Archiv/Wald

Zwei Polizeibeamte kontrollieren in einer deutschen Großstadt die Papiere eines Afrikaners. Foto: Archiv/Wald
Zurück in Zeiten des Kolonialismus: Auf einer Internet-Seite mit Pressemitteilungen der hessischen Polizei taucht bei der Schilderung eines Raubs auf offener Straße mehrfach das Wort "Neger" auf. Es soll den mutmaßlichen Täter, offenbar ein Afrikaner, beschreiben. Das Polizeipräsidium Main-Taunus- Kreis verfasste, so der Hessische Rundfunk, die Meldung, die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westhessen veröffentlichte sie nach Informationen von dumela.net über den Pressedienst polizeipresse.de, einer Tochterfirma der renommierten Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Meldung ist mittlerweile nicht mehr abrufbar. In der Beschreibung des Tathergangs liest sich die Beschreibung von zwei Tätern so:
"1. Männlich, Afrikaner/ Neger, 20-25 Jahre alt, ca. 180 cm groß, kurzgeschnittene, gelockte, dunkle Haare 2. Männlich, Afrikaner/Neger, 20-25 Jahre alt, ca. 185 cm groß, kurzgeschnittene, gelockte, dunkle Haare, kräftige Gestalt, trug ein Bagpack mit der Aufschrift: EASTPAK."

Der hessische Polizeisprecher, der den "Neger" in den Tathergang schrieb, hat keine Konsequenzen zu befürchten, berichtet der Hessische Rundfunk weiter. Der Begriff sei ein "einmaliger Ausrutscher" eines Mitarbeiters, so der Sprecher.
 
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