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Kein britischer Haftbefehl gegen Mugabe PDF Drucken E-Mail

Muagbe - Foto: Regierung Simbabwe

Simbabwes Präsident Robert Mugabe. Foto: Archiv/Regierung Simbabwe
Der simbabwische Präsident Robert Mugabe muss nicht mit einem britischen Haftbefehl wegen diverser Foltervorwürfen rechnen. Wie aus Medienberichten hervorgeht, wies ein Londoner Richter in der vergangenen Woche einen von dem Menschenrechtsaktivisten Peter Tatchell gestellten entsprechenden Antrag auf Haftbefehl und Mugabes Auslieferung ab. Der Richter entschied, dass Mugabe als Staatsoberhaupt Immunität geniesst. Der Menschenrechtler hatte sich dagegen auf einen Passus eines britischen Gesetzes aus dem Jahr 1988 berufen, wonach weltweit jeder, der foltert oder Beihilfe zu Folter leistet, in Grossbritannien strafrechtlich verfolgt werden kann. Zur Untermauerung seines Antrags hatte Tatchell Unterlagen mehrerer Menschenrechtsorganisationen vorgelegt, darunter von Amnesty International, sowie eine eidesstattliche Versicherung des simbabwischen Journalisten Ray Choto. Der inzwischen im Exil lebende Choto berichtet darin von Foltererfahrungen in der Haft in Simbabwe. Richter Workman sagte, er habe die Unterlagen gelesen. Er könne jedoch keinen Haftbefehl ausstellen, da Mugabe als Staatschef vor einer Festnahme geschützt sei.
 
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